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Amtshandlungen

Mit der Taufe wird ein Mensch gerettet und Kind Gottes. Von da an gehört er zur weltweiten Gemeinschaft aller Christen. Wer in unserer Gemeinde getauft wird, wird Glied unserer ev.-luth. Nathanaelkirchgemeinde und der ev.-luth. Landeskirche Sachsens. 

In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden? Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch später ist die Taufe möglich.

Was spricht für eine Kindertaufe? Die Taufe ist das Geschenk Gottes an uns Menschen, keine Tat oder Leistung der Menschen. Gott liebt alle Menschen. Er spricht den kleinen Kindern Glauben zu (Mk 10,15). Eltern und Paten haben die Aufgabe, die Kinder christlich zu erziehen und sie zum Christsein zu ermutigen.

Wer kann Pate oder Patin werden? Alle getauften Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören. Evangelische Christen müssen konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Sie erhalten dafür eine Patenbescheinigung. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.

Was ist eine Patenbescheinigung? Kommt der Pate nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, benötigt er eine Patenbescheinigung. Sie wird von dem Pfarramt ausgestellt, wo der Pate seinen Hauptwohnsitz hat. 
Kontaktieren Sie dazu das Pfarramt

Konfirmation heißt Befestigung. Die Konfirmanden sagen ja zu Jesus Christus als ihrem Herrn und Gott. Sie bekennen sich damit zum christlichen Glauben, wie es ihre Eltern und Paten bei ihrer Taufe stellvertretend getan haben. 
Zur Vorbereitung auf die Konfirmation findet der Konfirmandenunterricht in den Klassenstufen 7 und 8 statt. 
Gern können Sie Ihr Kind dazu im Pfarramt anmelden.

Bei der kirchlichen Trauung versprechen Braut und Bräutigam vor Gott und der versammelten Gemeinde einander, ihre Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung zu führen, „bis dass der Tod uns scheidet“. Dafür erhalten sie den Segen Gottes zugesprochen. 
Bei Interesse können Sie sich gern im Pfarramt melden.

Von Kircheneintritt spricht man, wenn ein Christ, der aus der Kirche ausgetreten ist, wieder offiziell eintreten möchte. 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will? Sprechen Sie direkt den Pfarrer an. Er erklärt Ihnen dann die nächsten Schritte.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete? Nein, aber es findet ein Gespräch mit dem Pfarrer statt, in dem die Bedeutung der Kirchengliedschaft dargestellt wird.

Was kostet mich der Eintritt? Der Eintritt in die Kirche ist kostenfrei.

Die Kirchgemeinden unserer ev.-luth. Landeskirche Sachsens sind nach Wohnorten geordnet. Jedes Glied unserer Landeskirche gehört automatisch zur Kirchgemeinde seines Wohnortes bzw. Hauptwohnsitzes. 
Sie können jedoch einer Kirchgemeinde Ihrer Wahl innerhalb unserer Landeskirche angehören. Wenn Sie Glied unserer Nathanaelkirchgemeinde werden möchten, stellen Sie einfach einen Antrag an unseren Kirchenvorstand.
Diesen Antrag finden Sie hier: Umgemeindungsantrag

„Ist jemand unter euch krank, der rufe zu sich die Ältesten der Gemeinde, dass sie über ihm beten und ihn salben mit Öl in dem Namen des Herrn. Und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen, und der Herr wird ihn aufrichten.“
Jakobus 5,14

So steht es in der Bibel im Jakobusbrief, Kapitel 5. Dem Kirchenvorstand ist es wichtig, dass dieses Angebot in unserer Nathanaelkirchgemeinde wahrgenommen werden kann. Die Krankensalbung dient zur Hilfe zur Genesung. Sie ist kein Sterbesakrament. Wie sie abläuft, ist in der lutherischen Agende „Dienst an Kranken“ geregelt. Neben der Salbung gehören Bibellesung, Gebet, Beichte und Abendmahl dazu. Mindestens ein Kirchenvorsteher begleitet den Dienst des Pfarrers.

Die Entscheidung für die Krankensalbung trifft der erkrankte Christ. Eine Nachricht an den Pfarrer oder ein Anruf genügt.

Nach Martin Luther ist Seelsorge Stärkung im wechselseitigen Gespräch und geschwisterliche Tröstung.
Sie können sich mit allen, wirklich allen Anliegen an den Pfarrer wenden. Er führt gerne ein Gespräch mit Ihnen.

Jedes Kirchgemeindeglied hat das Recht auf eine kirchliche Bestattung. 
In Ausnahmefällen kann auch die Trauerfeier für Verstorbene, die nicht (mehr) der Kirche angehörten, geistlich begleitet werden. 
Im Trauerfall wenden Sie sich bitte zuerst an Pfarrer Führer, noch bevor Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Tel.: 0341 49 28 27 5